Hinweise für Privatpatienten

Information zur Kostenübernahme für Privatversicherte und Beihilfe Berechtigter mit privater Zusatzversicherung .

Immer häufiger berichten Patienten von privaten Krankenversicherungen, die eine Kostenerstattung für eingereichte Rechnungen von Physiotherapeuten teilweise ablehnen.

Die Krankenversicherungen. berufen sich darauf, dass die berechneten Honorare nicht „angemessen“ wären.

Bitte prüfen Sie vor der Behandlung bzw. Honorarvereinbarung mit uns, bis zu welcher Maximalsumme ihre PKV die Kosten für Heilmittel übernimmt .

Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ:23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die Beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Leistungen darstellen.

Es gibt für Heilmittel keine amtliche Gebührenverordnung wie für Ärzte ,daher können Physiotherapeuten die Preise für ihre Leistungen selber festlegen.

Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, daß medizinisch notwendige Leistungen auf Anweisung eines Arztes voll erstattet werden müssen. 

Der BGH hat ausdrücklich festgelegt ,dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

Unser Honorar richtet sich nach den Preislisten zwischen den Landesverbänden des Verbandes für Physiotherapie und den gesetzlichen Krankenkassen.

Dabei wird für die Abrechnung der privaten Therapieleistungen eine Steigerung von 1.5 bis 2.3 zugestanden.

Hilfestellung für Patienten und Therapeuten bei der Kostenerstattung von Heilmittelrechnungen

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Physiotherapie
Claudia Schork

Rheinstraße 32
64283 Darmstadt

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